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Sie suchen einen Steuerberater?
Eine vernünftige Einstellung!
Kein vernünftiger Mensch begibt sich auf ein ihm unbekanntes Terrain, ohne jemanden mitzunehmen, der sich dort auskennt.
Sie haben ein Ziel, waren mutig und haben beschlossen, Risiko einzugehen. Dies ist in unserer heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich. Sie haben Verantwortung für sich und ggf. Ihre Familie übernommen und möchten das Erreichte nicht aufs Spiel setzen. Sie haben erkannt, dass die Behörden, mit denen Sie sie jetzt laufend zu tun haben, ständig die Regeln ändern, neue schaffen und Sie ständig davon abgehalten, Ihr Ziel zu erreichen.
Sie, als Steuermann Ihres Unternehmen, laufen ständig Gefahr, die nächsten Untiefen auf dem Erfolgsweg nicht rechtzeitig zu erkennen.
Wir verstehen uns als Ihr Lotse und Partner, der Ihnen den Rücken für Ihr produktives Geschäft freihält. Wir bieten die Instrumente, die Sie benötigen, um Ihr Risiko ständig im Blick zu behalten. Unsere mehr als 25jährige Tätigkeit in der Steuer- und Wirtschaftsberatung hat uns reichlich Know-how gebracht, welches verbunden mit unser laufenden Fortbildung eine zuverlässige und gute Beratung garantiert.
Eine vernünftige Entscheidung!
Warum brauchen Sie einen Steuerberater?
Vorbeugen ist besser als Nachzahlen!
Steuern sind vermeidbar!
Kirchensteuer, wenn sie aus der Kirche austreten,
Tabaksteuer, wenn Sie auf das Rauchen verzichten,
Kraftfahrzeugsteuer, wenn sie kein Kraftfahrzeug anmelden,
Alkoholsteuer, wenn Sie das Trinken drangeben,
und wenn Sie unsere Beratungsempfehlungen beachten.
"Steuern und Abgaben entstehen nicht nur auf Einkommen und Erträge. Steuern entstehen auch durch Handlungen und wenn die Vorgaben der Gesetzgebung nicht genau eingehalten werden."
Die Höhe der Steuerbelastung richtet sich nicht nur nach der Höhe des Einkommens, sondern nach der Höhe des fiktiven Vermögensvorteils, auch wenn dieser Vorteil noch nicht in Geld realisiert wurde, aus dem die Steuern geleistet werden könnten. Ein späterer Verlust des fiktiven Vermögensvorteils -auf privater Ebene - kann oft nicht steuermindernd berücksichtigt werden. So können ungewollt Steuern entstehen und zur Zahlung fällig werden, die höher als das Gesamteinkommen liegen können.
Die Rechtslage verändert sich täglich!
Nur eine vorausschauende und insbesondere zukunftsorientierte Steuerberatung kann heutzutage Unternehmensentscheidungen erfolgreich begleiten.
Entscheidungen der Führungsebene eines Unternehmens, ohne die Begleitung einer qualifizierten und zukunftsorientierten steuerrechtlichen Beratung, entsprechen nicht der von einem Kaufmann geforderten Vorsicht.
Jede Bundesregierung, welcher Farbzusammenstellung auch immer, fühlt sich anscheinend verpflichtet, ihren Anteil zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts erbringen zu müssen.
Steuergesetze - und nicht nur Steuergesetze - werden heute politisch motiviert der Öffentlichkeit medienwirksam, ohne Hinweis auf das Kleingedruckte, verkün-det. Details werden oft in Nebenbestimmungen und Verordnungen geregelt, die nicht publikumswirksam aus der Presse zu entnehmen sind. Bis zum Inkraft-treten der Gesetzesänderungen hat der Gesetzgeber die eine oder andere Vor-schrift nochmals modifiziert oder vielleicht ganz gestrichen, oder durch die Gerichte wird die Gesetzesanwendung auch rückwirkend für unzulässig oder zulässig erklärt. Viele höchstrichterliche Entscheidungen zugunsten des Steuer-pflichtigen werden durch die Finanzverwaltung für "nichtanwendbar" erklärt. Oft ergibt sich die Unzulässigkeit erst nach gerichtlicher Entscheidung des Euro-päischen Gerichtshofes.
Die zuständigen Sachbearbeiter der Behörden handeln in der Regel nicht im Interesse des Bürgers, sondern nach den Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Persönliche Motive und Unkenntnis der Rechtslage führen häufig zu existenz-bedrohenden Aktionen und Entscheidungen durch schlecht ausgebildete, alimentierte Staatsbedienstete.
Verfahren zur Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche mit den Finanzbehörden dauern häufig mehrere Jahre. Nichtwissen oder Nichtverstehen der Rechtslage wird gnadenlos zur Erzielung von Mehreinnahmen durch die Finanzverwaltung ausgenutzt.
Die Wirkung der Steuerbelastung beträgt unter Einbeziehung von Umsatzsteuer in der Regel zwischen 42 % und 67 % der maßgeblichen Erträge oder Aufwen-dungen im Unternehmensbereich.
Neben der eigentlichen Belastung durch Steuern, entstehen durch die Verwal-tungsbehörden erzwungene Mehraufwendungen in Form von Zuschlägen, Zinsen und nicht zu ersetzenden Kosten aus Steuer- und Rechtsberatung.
Die Planung der Finanzverwaltung sieht vor, dass eine amtsinterne genaue Prüfung der Steuererklärungen vernachlässigt werden kann, aber die Prüfung der Unternehmen durch Betriebsprüfungen wesentlich verstärkt wird. Unvoll-ständige und falsche Angaben in den Steuererklärungen sollen restriktiv geahn-det werden.
Stellen Sie sich auf die Prüfung Ihres Unternehmens ein. Eine oberflächliche Handhabung der behördlichen Auflagen und Gesetze kann erhebliche, vermeid-bare Kosten verursachen.
Die rechtzeitige Beanspruchung unserer Leistungen wird bereits unter diesem Aspekt für Sie in der Regel günstiger wirken als unbedachtes "Draufloshandeln".
Dann senden Sie uns kurz eine Nachricht per e-Mail oder verwenden unsere Faxvorlage.
Selbstverständlich stehen wir auch gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.
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